Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für die Schenkungsteuer: Steuerwert und Nachweis

Bei einer Im­mo­bi­li­enschenkung wird der steuerliche Grundbesitzwert nach dem Be­wer­tungsgesetz ermittelt. Dieser Wert ist von einer freien Marktpreiseinschätzung zu unterscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.

ARGE HABITAT Redaktion · Grundlagen und Quellenstand: 2026-09-05

Wie das Finanzamt den Grundbesitz bewertet

Für die Schenkungsteuer verweist § 12 ErbStG bei Grundbesitz auf die Be­wer­tungsvorschriften des Be­wer­tungsgesetzes. Je nach Grundstücksart kommen dort typisierte Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.

Der festgestellte Grundbesitzwert ist ein steuerlicher Wert. Er muss nicht identisch mit einem individuell ermittelten Ver­kehrs­wert oder einem später erzielten Verkaufspreis sein.

Der Ausführungszeitpunkt der Schenkung ist entscheidend

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer grundsätzlich mit der Ausführung der Zuwendung. Dieser Zeitpunkt ist für die Be­wer­tung und die zugehörigen tatsächlichen Verhältnisse sorgfältig festzustellen.

Grundbuchvollzug, Vertragsgestaltung und Besitzübergang dürfen nicht pauschal gleichgesetzt werden. Der steuerlich maßgebliche Zeitpunkt sollte anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.

Niedrigeren gemeinen Wert nachweisen

§ 198 BewG erlaubt den Nachweis, dass der gemeine Wert am Be­wer­tungsstichtag niedriger ist als der typisiert ermittelte Wert. Das Gesetz nennt dafür bestimmte Gut­ach­ten und unter Voraussetzungen auch einen stichtagsnahen Kaufpreis.

Ein beliebiger Online-Wert oder eine kurze Maklermeinung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht automatisch. Gut­ach­tenart, Qualifikation und Be­wer­tungsmethode müssen zum vorgesehenen Nachweis passen.

Steuerliche Be­wer­tung und Schenkungsplanung trennen

Die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ermittelt den Wert des übertragenen Grundstücks oder Rechts. Freibeträge, Gegenleistungen, vorbehaltene Rechte und die konkrete Steuerbe­rech­nung sind eigenständige steuerliche Fragen.

Diese Seite behandelt gezielt die Be­wer­tung für die Schenkungsteuer. Allgemeine Fragen zum Schenkungsvertrag, zu Wohnrecht oder Nießbrauch und zur späteren Nutzung sollten zusätzlich rechtlich und steuerlich geklärt werden.

Passende Unterstützung

Wenn für eine Im­mo­bi­li­enschenkung ein niedrigerer gemeiner Wert nachvollziehbar nachgewiesen werden soll, klären wir Stichtag, Objekt und gesetzliche Anforderungen.

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Quellen und Einordnung

Die Beispiele erläutern das Verfahren und ersetzen keine objektbezogene Bewertung. Steuerliche oder rechtliche Verwendungszwecke müssen vor der Beauftragung gesondert geklärt werden.

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